Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen von luvo-fotobox.de
Luvo Fotobox – Inhaber: Jaime Sieg
Stand: Dezember 2025
Kontakt:
Telefon: 01520 8537229
E-Mail: kontakt@luvo-fotobox.de
⸻
§1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Luvo Fotobox – Inhaber: Jaime Sieg (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Fotoboxen, Zubehör und zugehörigen Dienstleistungen.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu.
3. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu privaten Zwecken abschließen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
⸻
§2 Vertragsabschluss
1. Die Präsentation der Fotoboxen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.
2. Der Mieter gibt durch Anfrage per Website, E-Mail oder Telefon ein verbindliches Vertragsangebot ab.
3. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters (Textform genügt) oder durch Übergabe/Versand der Fotobox zustande.
4. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.
⸻
§3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket.
2. Die Vermietung umfasst – je nach Paket – insbesondere:
• Fotobox (Hardware)
• Kamera und Beleuchtung
• Stativ
• ggf. Drucker und Verbrauchsmaterial
• Requisiten (soweit gebucht)
• digitales Drucklayout
3. Der Vermieter schuldet keinen bestimmten Erfolg (z. B. Anzahl, Motivwahl oder Qualität der Fotos), sondern die Bereitstellung funktionsfähiger Technik.
⸻
§4 Versand, Lieferung & Rückversand
1. Die Fotobox wird rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin an die vom Mieter angegebene Adresse versendet.
2. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich anzunehmen und die Originalverpackung für den Rückversand aufzubewahren.
4. Der Rückversand hat spätestens am nächsten Werktag nach Veranstaltungsende in der Originalverpackung zu erfolgen.
5. Verspätete Rücksendungen werden mit 50 € pro Kalendertag berechnet, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
6. Unternehmer: Die Gefahr geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Mieter über.
Verbraucher: Die Gefahr geht mit Übergabe der Fotobox an den Mieter über.
7. Wird die Zustellung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. falsche Adresse, Annahmeverweigerung), unmöglich, bleibt der Mietpreis vollständig geschuldet.
⸻
§5 Mietzeit & Nutzung
1. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Fotobox an den Mieter bzw. an den Versanddienstleister und endet mit der Rückgabe an das Transportunternehmen.
2. Eine Nutzung vor oder nach der vereinbarten Mietzeit ist unzulässig.
3. Eine stillschweigende Verlängerung gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen.
4. Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
5. Die Nutzung der Fotobox ist ausschließlich dem Mieter gestattet. Eine Überlassung, Weitergabe oder Nutzung durch Dritte – auch vorübergehend – ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters unzulässig. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die aus einer unberechtigten Nutzung durch Dritte entstehen.
⸻
§6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
1. Die Fotobox ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
2. Sie vor Feuchtigkeit, Hitze, Frost, direkter Sonneneinstrahlung, Stößen und Diebstahl zu schützen.
3. Schäden oder Störungen unverzüglich zu melden.
4. Keine technischen Veränderungen vorzunehmen.
5. Die Fotobox ordnungsgemäß und vollständig zurückzusenden.
6. Bei Diebstahl oder Totalschaden unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und den Vermieter zu informieren.
⸻
§7 Haftung & Schäden
1. Der Mieter haftet für alle Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer, soweit diese nicht auf normaler Abnutzung beruhen.
2. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
4. Eine Haftung für indirekte Schäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Der Vermieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch vom Mieter oder Gästen angefertigte oder veröffentlichte Fotos.
⸻
§8 Optionale Versicherung
1. Der Mieter kann gegen Aufpreis eine Versicherung buchen.
2. Der Selbstbehalt beträgt 100 € je Schadensfall.
3. Ohne Versicherung haftet der Mieter in voller Höhe.
4. Im Premium-Paket ist die Versicherung enthalten.
⸻
§9 Eigentum & Verbrauchsmaterial
1. Fotobox, Zubehör und ungenutztes Verbrauchsmaterial bleiben Eigentum des Vermieters.
2. Verbrauchtes Fotopapier geht mit Nutzung in das Eigentum des Mieters über.
3. Nicht genutztes Material ist zurückzugeben.
⸻
§10 Zahlung & Fälligkeit
1. Der Mietpreis ist mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
3. Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
4. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
⸻
§11 Stornierung & Rücktritt
1. Stornierungen bedürfen der Textform.
2. Es gelten folgende Stornogebühren:
• bis 30 Tage vor Event: 50 %
• 29–7 Tage: 80 %
• ab 6 Tage: 100 %
3. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung.
4. Terminverschiebungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
⸻
§12 Widerrufsrecht (Verbraucher)
1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin.
Klicke hier um direkt zur Widerrufsbelehrung/Widerrufsformular zu gelangen
⸻
§13 Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen, befreien den Vermieter für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:
• Naturkatastrophen (z. B. Sturm, Hochwasser, Feuer, Erdbeben),
• Streiks, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen,
• Ausfall von Transport- oder Versanddienstleistern,
• behördliche Anordnungen oder gesetzliche Beschränkungen,
• Stromausfälle, Netzausfälle oder technische Großstörungen,
• Krankheit, Unfall oder sonstige unvorhersehbare Ausfälle des Vermieters, sofern keine zumutbare Ersatzleistung möglich ist.
3. In Fällen höherer Gewalt haftet der Vermieter nicht für Verzögerungen, Nichtleistung oder daraus resultierende Schäden.
4. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen nicht erstattet, soweit dem Vermieter kein Verschulden zur Last fällt.
5. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter über das Eintreten höherer Gewalt unverzüglich zu informieren.
⸻
§14 Kleinunternehmerregelung
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
⸻
§15 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters.
⸻
§16 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hamburg.
3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
